Wie geht es weiter, wenn ich die Prüfung bestanden habe?
Durch die Einführung des digitalen Fischereischeins in NRW am 03. Juli 2026, hat sich die Art der Beantragung komplett geändert.
Nach der Fischerprüfung meldet die untere Fischereibehörde an das zentrale bundeslandübergreifende Fischerei-Register, dass Sie die Fischerprüfung bestanden haben. Gleichzeitig erhalten Sie einen Zugangscode für das Onlineverfahren. Auf Wunsch (und gegen zusätzliche Gebühr) wird Ihnen ein Prüfungszeugnis ausgestellt.
Nun können Sie Ihren Fischereischein entweder bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadtverwaltung/Ordnungsamt/Bürgerbüro) beantragen oder von zu Hause aus über das Onlineverfahren.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Fischereischein bei Ihrem lokalen Ordnungsamt zu beantragen, dann vereinbaren Sie dort einen Termin. Zu dem Termin nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, ein Passfoto benötigen Sie nicht. Den Fischereischein, den Sie dort beantragen, können Sie lebenslang verwenden. Gültig wir dieser durch das Zahlen der Fischerabgabe. Auch das können Sie vor Ort in dem Termin erledigen. Sie entscheiden hierbei, ob Sie diese Fischereiabgabe für ein Jahr oder für fünf Jahre entrichten wollen. Folgende Kosten kommen bei der lokalen Beantragung auf Sie zu:
| Produkt | Kosten |
|---|---|
| Fischereischein, lebenslang nutzbar | 30,00 € |
| Fischereiabgabe für 1 Jahr | 10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr = 22,00 € |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre | 30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr = 50,00 € |
Sie erhalten vor Ort Nachweisdokumente über die geleisteten Zahlungen für den Fischereischein und die Fischereiabgabe. Mit diesen Dokumenten können Sie dann direkt angeln, bzw. Fischereierlaubnisscheine kaufen. Den eigentlichen Fischereischein in Form einer Scheckkarte erhalten Sie mehrere Wochen später per Post.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, den Fischereischein digital zu beantragen, dann nutzen Sie die Zugangsdaten für das Onlineverfahren, die Sie nach der Fischerprüfung erhalten haben. Weiterhin benötigen Sie zwingend den Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID). Diese digitale Funktion Ihres Personalausweises ist hierbei wichtig, damit Sie sich sicher einloggen können. Nach dem Login können Sie dann den Fischereischein beantragen und die Fischereiabgabe für 1 Jahr oder für 5 Jahre zahlen. Für die Zahlung ist eine Kreditkarte erforderlich. Folgende Kosten kommen bei der online Beantragung auf Sie zu:
| Produkt | Kosten |
|---|---|
| Fischereischein, lebenslang nutzbar | 18,00 € |
| Fischereiabgabe für 1 Jahr | 10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr = 14,00 € |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre | 30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr = 42,00 € |
Sie erhalten danach Nachweisdokumente (digitaler Fischereischein) per E-Mail in Ihr Postfach auf Ihrem Smartphone und können damit sofort angeln, bzw. Fischereierlaubnisscheine kaufen. Den Fischereischein als Scheckkarte erhalten Sie einige Wochen später per Post.
Fischereischeine der Personen, die vor dem 01. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden oder den Fischereischein erhalten haben, bleiben weiterhin (auf Papier) gültig. Zur Verlängerung des „alten“ Scheins müssen Sie einen Termin bei dem lokalen Ordnungsamt/Bürgerbüro machen. Hier werden Fischereischein und Prüfungszeugnis auf Fälschungsmerkmale überprüft und dann durch den neuen digitalen Fischereischein ersetzt.