Die Fischerprüfung legt man bei der Unteren Fischereibehörde ab. Diese findet man bei kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung. Bei den Orten, die zu einem Kreis gehören, bei der Kreisverwaltung.
Prüfen Sie in der Liste mit Prüfungsorten, wann in ihrem Heimat-Kreis die nächsten Prüfungen stattfinden. Beachten Sie hierbei sowohl den Prüfungstermin, als auch die Anmeldefristen. Diese beginnen häufig 10-12 Wochen vor dem Prüfungstermin und enden 4 Wochen vor der Prüfung. Wenn der Prüfungstermin in Ihrem Heimatkreis zu Ihren Plänen passt, melden Sie sich dort an und kalkulieren 5-10 Wochen für „lockeres“ Lernen in diesem Onlinekurs ein.
Bei Terminproblemen kann die Prüfung auf Antrag auch in anderen Landkreisen abgelegt werden!
Wenn der Prüfungstermin in Ihrem Heimat-Kreis nicht zu Ihren Plänen passt, können Sie Ihre Angelprüfung auch in jedem anderen Kreis in NRW ablegen. Hierzu prüfen Sie in der Liste mit Prüfungsorten die Prüfungstermine in den anderen Kreisen. Auch hierbei sollten Sie neben dem Prüfungstermin auch immer die Anmeldefristen im Auge haben und eine gewisse Vorbereitungszeit mit einkalkulieren.
Die Prüfung in einem anderen Landkreis erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Die Formalitäten sind überschaubar...
Wenn Sie fündig geworden sind, besuchen Sie in der Liste mit Prüfungsorten wieder die Website des Prüfungsortes in Ihrem Heimat-Kreis. Dort beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung, damit Sie die Angelprüfung in einem anderen Kreis ablegen dürfen. Das kann man häufig direkt auf der Website elektronisch erledigen. Wenn das nicht geht, kontaktieren Sie den zuständigen Mitarbeiter per E-Mail oder Telefon. Die Daten können Sie der Website entnehmen. Die Ausnahmegenehmigung wird ca. 15,00 EUR kosten.
Tragen Sie in unserem Service-Tool die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein und Sie erhalten die Infos, wann in Ihrem Heimatkreis und in anderen Kreisen die nächsten Angelprüfungen stattfinden. Welche Anmeldefristen Sie beachten müssen und wie Sie am schnellsten Ihre Angelprüfung machen können. Alle nötigen Details auf einen Blick
Wenn der Landkreis zur Prüfung feststeht, kann es losgehen: Anmeldung zur Fischerprüfung!
Nachdem Sie die Ausnahmegenehmigung erhalten haben, (bei Prüfung im Heimat-Kreis auch ohne Ausnahmegenehmigung) gehen Sie wieder in die Liste mit den Prüfungsorten in NRW und besuchen dort die Website des Prüfungsortes, an dem Sie die Angelprüfung ablegen möchten. Dort melden Sie sich an, in dem Sie das Anmeldeformular ausfüllen und Ihre Ausnahmegenehmigung anhängen. Nach/bei der Anmeldung werden Sie zur Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR aufgefordert.
Nun bereiten Sie sich auf die Prüfung vor, finden sich dann an dem Prüfungsort zur vereinbarten Zeit ein (mit Ausweis, Prüfungseinladung und Stift) und bestehen dort die Angelprüfung.
Nach bestandener Prüfung: endlich den Angelschein abholen!
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